Was
Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die in Unternehmen oder öffentlichen Stellen dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu überwachen und als Ansprechpartner für Datenschutzfragen zu fungieren. Der Datenschutzbeauftragte berät und informiert den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter sowie die Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, über ihre Pflichten nach der DSGVO und anderen Datenschutzvorschriften. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, führt Datenschutz-Audits durch, ist Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und arbeitet mit ihnen zusammen.
Wann
Ein Datenschutzbeauftragter wird benötigt, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens oder der öffentlichen Stelle in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten besteht, insbesondere wenn diese Verarbeitung eine regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erfordert oder wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden. Auch wenn das Unternehmen oder die öffentliche Stelle eine bestimmte Größe überschreitet, kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich sein.
Welcher
Der Unterschied zwischen einem externen und einem internen Datenschutzbeauftragten liegt in der Art der Beschäftigung. Ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der zusätzlich zu seinen regulären Aufgaben die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernimmt. Ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen ist kein Angestellter des Unternehmens, sondern wird von außen, oft von spezialisierten Dienstleistern oder Beratern, für diese Aufgabe engagiert.
Externe Datenschutzbeauftragte können in manchen Fällen Vorteile bieten, da sie in der Regel über spezialisiertes Wissen und Erfahrung im Datenschutzrecht verfügen. Sie können unabhängiger agieren, da sie nicht in die internen Strukturen des Unternehmens eingebunden sind, was mögliche Interessenkonflikte reduziert. Zudem können sie Ressourcen und Fachwissen aus einem breiteren Beratungs- und Dienstleistungsumfeld einbringen. Für Unternehmen, die keinen internen Experten haben oder die Kosten für eine Vollzeitstelle vermeiden möchten, kann die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten eine effektive Lösung sein.
Sollten sie noch keinen Datenschutzbeauftragten ernannt haben, obwohl dies erforderlich ist, sollten sie die schleunigst tun, denn hohe Strafen bis 2 Mio. € können drohen. Lassen sie sich bei uns kostenfrei beraten oder konsultieren sie uns hier: