Datenverarbeitung

Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO umfasst jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO beinhaltet dies eine Vielzahl von Operationen wie das

  • Erheben
  • Erfassen
  • Organisieren
  • Ordnen
  • Speichern
  • Anpassen oder Verändern
  • Auslesen
  • Abfragen
  • Verwenden
  • Offenlegen
  • Verbreiten
  • Abgleichen oder Verknüpfen
  • Einschränken
  • Löschen oder Vernichten
 

Beispiele für Datenverarbeitung sind:

  • Erheben: Das Sammeln von Kundendaten über ein Online-Formular.
  • Speichern: Das Ablegen dieser Daten in einer Datenbank 
  • Verwenden: Das Nutzen der Daten, um einen Newsletter zu versenden 
  • Offenlegen durch Übermittlung: Das Weitergeben von Kundendaten an einen Paketdienst für die Lieferung von Waren.
  • Löschen: Das Entfernen von Kundendaten aus der Datenbank nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
 

Die Verarbeitung muss immer auf einer Rechtsgrundlage beruhen, wie in Art. 6 Abs. 1 DSGVO festgelegt, und die Grundsätze der Datenverarbeitung nach Art. 5 DSGVO, wie Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit, müssen eingehalten werden.


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