Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine im April 2016 beschlossene EU-Verordnung, die am 25.5.2018 in Kraft trat.
Sie regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen oder öffentliche Stellen.
Die Artikel auf den nachfolgenden Seiten werden immer zuerst genant. Daraufhin folgt eine Erläuterung (manchmal mit Beispielen) und ggf. die passenden Erwägungsgründe aus denen dieser Artikel resultiert.
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen (Art 1-4)
Es legt den Geltungsbereich, die Ziele und die grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes fest, die in der gesamten Verordnung gelten.
Kapitel 2: Grundsätze (Art 5-11)
Kapitel 2 legt die grundlegenden Prinzipien fest, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden müssen.
Kapitel 3: Rechte der betroffenen Person (Art 12-23)
Dieses Kapitel legt die Rechte fest, die Personen, deren Daten verarbeitet werden, gegenüber den Verantwortlichen geltend machen können.
Kapitel 4: Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (24-43)
Dieses Kapitel behandelt die Verantwortlichkeit und Haftung der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter. Es legt fest, dass diese Akteure geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen müssen, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
Kapitel 5: Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
Dieses Kapitel regelt den Transfer personenbezogener Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen.
Kapitel 6: Unabhängige Aufsichtsbehörden
Hier geht es um die unabhängigen Aufsichtsbehörden, ihre Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten.
Kapitel 7: Zusammenarbeit und Kohärenz
Dieses Kapitel behandelt die Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten
Kapitel 8: Rechtsbehelfe, Haftungen und Sanktionen
Kapitel 8 gibt betroffenen Personen das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen und gerichtliche Rechtsbehelfe gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter zu suchen
Kapitel 9: Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
In diesem Kapitel werden Ausnahmen und spezifische Verarbeitungssituationen behandelt, wie die Verarbeitung von Daten für journalistische Zwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke
Kapitel 10: Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Dieses Kapitel enthält delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die der Kommission die Möglichkeit geben, spezifische Details der DSGVO zu präzisieren oder zu ergänzen.
Kapitel 11: Schlussbestimmung
Das letzte Kapitel umfasst Schlussbestimmungen, darunter die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG und die Festlegung des Datums, an dem die DSGVO in Kraft tritt und anwendbar wird.
Die offizielle DSGVO findet ihr hier: